Wohneigentumsverwaltung für kleine Gemeinschaften bis 12 Wohn- oder Teileigentumseinheiten
Ich prüfe Ihre Jahresabrechnung in formaler und rechnerischer Hinsicht.
Es wird weder der Inhalt der Teilungserkärung noch der Inhalt der Beschlusssammlung in die Prüfung der Jahresabrechnung einbezogen.
Es ist möglich, dieses in die Prüfung einzubeziehen. Sollten Sie dies wünschen, muss es zuvor zusätzlich vereinbart werden.
Eine juristische Prüfung erfolgt nicht.
Sie erhalten eine ausführliche schriftliche Stellungnahme mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen. Sollten Sie noch Fragen haben, können wird dies nach der Prüfung während 30 Minuten besprechen.
Formale Prüfung
Rechnerische Prüfung
Plausibilitäts-Prüfung der Jahresabrechnung mit schriftlicher Stellungnahme und bis zu 30 Minuten telefonische Nachbereitung:
250,00€
Zur Auftragserteilung, senden Sie mir bitte eine entsprechende Anfrage und ich kontaktiere Sie umgehend.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Immobilienverwaltung und zuvor als Bürovorsteherin einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, kann ich Ihnen eine fachlich versierte Prüfung der Buchhaltungs- und Abrechnungsunterlagen Ihrer WEG anbieten. Bitte sprechen Sie mich an.
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