Dienstleistungen

Wohneigentumsverwaltung für kleine Gemeinschaften bis 12 Wohn- oder Teileigentumseinheiten

  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit: Durch klare Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat und den Eigentümern entsteht eine partnerschaftliche Beziehung auf Augenhöhe.
  • Probezeit: Nach Übernahme der Verwaltung gibt es eine 12-monatige Probezeit.
  • Beiratssitzungen vor Ort: Regelmäßige Treffen vor Ort ermöglichen den direkten Austausch.
  • Online-Belegprüfung: Der Beirat kann Belege online prüfen, wenn gewünscht.
  • Elektronische Erfassung: Alle Aufgaben werden digital erfasst.
  • Digitales Portal: Das Portal vernetzt Eigentümer und Hausverwaltung, bietet Zugriff auf relevante Unterlagen und fördert zweckmäßige Kommunikation.

WEG-Verwaltung

Prüfung der Jahresabrechnung

Ich prüfe Ihre Jahresabrechnung in formaler und rechnerischer Hinsicht. 

 

Es wird weder der Inhalt der Teilungserkärung noch der Inhalt der Beschlusssammlung in die Prüfung der Jahresabrechnung einbezogen.

Es ist möglich, dieses in die Prüfung einzubeziehen. Sollten Sie dies wünschen, muss es zuvor zusätzlich vereinbart werden.

Eine juristische Prüfung erfolgt nicht.

 

Sie erhalten eine ausführliche schriftliche Stellungnahme mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen. Sollten Sie noch Fragen haben, können wird dies nach der Prüfung während 30 Minuten besprechen.

 

Formale Prüfung 

  • Sind alle formal notwendigen Bestandteile vorhanden?
  • Ist die Abrechnung eine geordnete Einnahmen- und Ausgabenrechnung?
  • Ist sie vollständig, übersichtlich und nachvollziehbar, so dass ein Wohnungseigentümer auch ohne fachliche Unterstützung die Abrechnung verstehen kann?
  • Ist die Darstellung der Jahresabrechnung geeignet, die Vermögenslage der WEG zu erfassen und ist es möglich, die Plausibilität zu prüfen? 
  • Sind die Vorgaben des Wirtschaftsplanes eingehalten worden?
  • Wie wurden die eingenommenen Gelder eingesetzt?
  • Sind die Kontostände der Gemeinschaftskonten am Anfang und am Ende des Wirtschaftsjahres enthalten? 
  • Sind die geleisteten und geschuldeten Zahlungen zu den Rücklagen enthalten?
  • Sind die Regelungen der Heizkostenverordnung in der Einzelabrechnung eingehalten worden? 
  • Sind die Vorgaben zum Zufluss/Abflussprinzip bei den Heizkosten in der Gesamtabrechnung eingehalten worden?
  • Ist der Unterschiedsbetrag zwischen Gesamtabrechnung und Summe der Einzelabrechnungen verständlich erläutert?
  • Sind die Hausgeldzahlungen richtig ausgewiesen worden?
  • Sind Guthaben oder Fehlbeträge aus Vorjahren richtig dargestellt?

Rechnerische Prüfung

  • Ist die Jahresabrechnung nachrechenbar?
  • Stimmen die Überträge zwischen den einzelnen Bestandteilen der Jahresabrechnung?
  • Ist die Entwicklung Rücklagen nachrechenbar?
  • Ergeben die Bestandteile der Jahresabrechnung das ausgewiesene Ergebnis, ist dies Ergebnis richtig?
  • Sind die Kosten laut Gesamtabrechnung rechnerisch korrekt auf die Einzelabrechnungen verteilt?
  • Welche Differenzen sind nicht nachvollziehbar?

Plausibilitäts-Prüfung der Jahresabrechnung mit schriftlicher Stellungnahme und bis zu 30 Minuten telefonische Nachbereitung:

250,00€ 

 

Zur Auftragserteilung, senden Sie mir bitte eine entsprechende Anfrage und ich kontaktiere Sie umgehend.

Rechnungsprüfung und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung 
für WEGs, Verwaltungsbeiräte und Hausverwaltungen

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Immobilienverwaltung und zuvor als Bürovorsteherin einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, kann ich Ihnen eine fachlich versierte Prüfung der Buchhaltungs- und Abrechnungsunterlagen Ihrer WEG anbieten. Bitte sprechen Sie mich an.

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